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Willkommen beim Schulelternbeirat der Wöhlerschule Frankfurt
Der Schulelternbeirat (SEB) setzt sich aus den gewählten Klassen- und Kurselternbeirätenund ihren Stellvertretern zusammen. Die Elternbeiräte sind die Verbindung zwischen Elternhaus und Schule, sie geben Informationen in beide Richtungen weiter und vertreten die Interessen der Elternschaft innerhalb der Schule sowie nach außen. Im regelmäßigen und offenen Austausch unterstützt der SEB die Aufgaben der Schule und der Familien in der Bildung und Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler.
Der SEB wählt aus seiner Mitte heraus turnusgemäß alle zwei Jahre einen neuen Vorstand sowie einen erweiterten Vorstand, dem an der Wöhlerschule fünf Mitglieder angehören. Der amtierende sowie der erweiterte Vorstand wurden zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 gewählt bzw. wiedergewählt. Ihm gehören an:
stehend v.l.: Marcus Schlimbach, Nicole Walter, Nadine Karrer (stellv. Vorsitzende), Michel Haunold
sitzend v.l.: Susanne Haerth, Andreas Wenzel (Vorsitzender), Sibylle Figge
Kontakt zum SEB-Vorstand per E-Mail: Schulelternbeirat@woehlerschule.de
Die wesentlichen Aufgaben des SEB
Der SEB übt als verfasstes Organ die Mitbestimmungsrechte der Eltern an der Wöhlerschulschule aus. So bedürfen Entscheidungen der Schulkonferenz, mit denen im Zuge der gestärkten Eigenverantwortlichkeit der Schulen das Unterrichtswesen der Schule gestaltet wird, der Zustimmung des Schulelternbeirats. Der SEB versteht sich darüber hinaus – ohne ausdrückliche Festlegung – als ein Gremium, in dem gemeinsam mit dem Schulleiter oder der Schulleiterin und dem Lehrerkollegium alle wesentlichen Vorgänge aus dem Leben und der Arbeit der Schule erörtert werden sollen.
Der SEB muss wesentlichen Entscheidungen der Schul- und der Gesamtkonferenz zustimmen;er hat ferner gewisse Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte (§ 110 Abs. 2 HSchG).
Zu den wesentlichen Aufgaben des Schulelternbeirats gehören:
- Informations- und Beratungsaufgaben gegenüber den Eltern
- Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte am Schulgeschehen
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule
- Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen Schulleitung, Lehrkräften, Schülern und Eltern
- Austausch über aktuelle Themen wie Wechsel zu G9, Containersituation etc.
Zu den Sitzungen des SEB werden deshalb Vertreter der Schulleitung, des Personalrats sowie Schülervertreter eingeladen. In der Regel tagt der SEB zwei Mal im Halbjahr, bei Bedarf auch häufiger.
Die Rechte des SEB
Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat der Schulelternbeirat formelle Zustimmungs-, Anhörungs- und weitere Mitwirkungsrechte.
Die Zustimmung des SEB ist erforderlich bei
- Abweichungen von der Stundentafel zur Entwicklung eines schulspezifischen Profils,
der Zusammenfassung von Fächern zu Lernbereichen - Grundsätzen für Umfang und Verteilung von Hausaufgaben und Klassenarbeiten
- Verzicht auf Ziffernnoten zur Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens der Schüler
- Grundsätzen für die Elternmitarbeit im Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen
Der SEB hat ein Anhörungsrecht bei
- Maßnahmen, die für das Schulleben von Bedeutung sind
- der Auswahl von zugelassenen Schulbüchern
- der Einführung der 5-Tage-Woche
- der Einrichtung und dem Umfang von freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen
- der Durchführung von besonderen Schulveranstaltungen
- der Festlegung von schulinternen Grundsätzen für Klassenfahrten und Wandertage
- dem Erlass einer Hausordnung zur Regelung des äußeren Schulbetriebs
- Regelungen über die Vergabe von Räumen und sonstigen Einrichtungen außerhalb des Unterrichts
Der SEB hat darüber hinaus folgende Mitwirkungsrechte
- ein Vorschlagsrecht bei zustimmungsbedürftigen und bei anhörungsbedürftigen Maßnahmen
- ein Antragsrecht auf eine Entscheidung des staatlichen Schulamtes bei Missachtung seiner Rechte auf Zustimmung und Anhörung
- Wahl von Vertretern, aus deren Gesamtheit der Stadtelternbeirat (alle 2 Jahre) gewählt wird
- Teilnahme von Beauftragten mit beratender Stimme an den Gesamtkonferenzen
- Teilnahme von Beauftragten an den übrigen Lehrerkonferenzen mit Ausnahme der Zeugnis-, Versetzungs- und Personalkonferenzen
- Wahl von Elternvertretern aus der gesamten Schulelternschaft in die Schulkonferenz
Informationen für Klassenelternbeiräte
Der Klassenelternbeirat ist Vertreter der Klassenelternschaft, der alle Eltern von Schülerinnen und Schülern einer Klasse angehören. Aus den Anwesenden des Elternabends der Klasse wählen Eltern einen Klassenelternbeirat und einen Vertreter für zwei Jahre.
Das gilt sinngemäß auch für die Kurselternbeiräte als Vertreter der Eltern von Schülerinnen und Schülern unter 18 Jahren in der Oberstufe. Sie werden allerdings für die gesamte Sekundarstufe II, also für drei Jahre gewählt.
Der Klassenelternbeirat ist Ansprechpartner für Lehrer/innen, Eltern und Schüler/innen. Er hat die Funktion eines Vermittlers und soll dafür sorgen, dass alle wesentlichen Vorgänge aus dem Schulalltag mit den Eltern besprochen werden. Auch informiert er die Klasseneltern zeitnah über die wichtigen Themen der SEB-Sitzungen. Bei den SEB-Sitzungen hat der Klassenelternbeirat Sitz und Stimme.
Der Klassenelternbeirat lädt die Klassenelternschaft zumindest einmal pro Schulhalbjahr und darüber hinaus bei Bedarf oder auf Verlangen eines Fünftels der Klassenelternschaft zu einem Elternabend ein und führt dort auch den Vorsitz. An den Klassenelternabenden nimmt der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin teil; die Fachlehrer sollen ebenfalls zumindest einmal an einem Klassenelternabend teilnehmen, damit die Eltern die einzelnen Lehrer kennenlernen können.Die Themen des Klassenelternabends orientieren sich primär an den Bedürfnissen der Klasse.
An der Wöhlerschule sind derzeit die jeweils ersten und dritten Dienstage im Monat bis maximal 22:00 Uhr für Elternabende vorgesehen. Weitere Termine können über die Schulleitung festgelegt werden.
Weitere Möglichkeiten für Eltern sich an der Wöhlerschule einzubringen
Neben dem Schulelternbeirat und der Schulkonferenz gibt es für Eltern weitere Möglichkeiten sich im Schulleben einzubringen. An den Fachbereichs- und Fachkonferenzen nehmen Elternvertreter teil. Außerdem gibt es eine Reihe von Arbeitskreisen in denen regelmäßig Eltern mitarbeiten und einzelne Aktionen bei denen Elternmithilfe jederzeit willkommen ist. Informationen darüber bekommen Sie über Ihren Elternbeirat, den Schulelternbeirat oder über das Lehrerkollegium.
Haben Sie noch Fragen?
Sie können sich mit Ihren Wünschen und Anregungen oder auch allgemein bei Fragen gerne an den SEB wenden. Am einfachsten geht dies per Email unter Schulelternbeirat@woehlerschule.de.
Hilfreiche Links für Eltern
Mit den nachfolgenden Links möchten wir Ihnen helfen, Zugang zu weitergehenden Informationen im Zusammenhang mit Elternarbeit an hessischen Schulen und anderen interessanten Themen zu erhalten. Für einen allgemeinen Überblick über Elternarbeit empfehlen wir z.B. den PDF-Download oder die Bestellung des “Ratgeber für Eltern von Eltern” auf den Seiten des Landeselternbeirates oder des Kultusministeriums.