Durch ein Schreiben des Kultusministeriums vom 22.04.2024 sind wir dazu verpflichtet bei allen Artikeln der Homepage ab dem 22.04.2024 auf die Genderschreibweise mit Sonderzeichen zu verzichten.

Für die Begründung dieser Entscheidung schreibt das Ministerium:

“Gemeinsames Ziel dieser Landesregierung ist, den Bürgerinnen und Bürgern einen möglichst leichten Zugang zur Verwaltung zu ermöglichen und diese bürgernah auszugestalten. Dazu gehört, dass die in der hessischen Landesverwaltung verwendete Sprache auch nachvollziehbar und verständlich ist. Für die Zukunft soll daher entsprechend den im Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode vereinbarten Vorhaben durch die Ministerien und Behörden in Hessen eine Verwaltungssprache verwendet werden, die den allgemeinen Regeln der deutschen Sprache entspricht. Auf die Verwendung der so genannten Gendersprache unter Verwendung von Sonderzeichen soll verzichtet werden.”

– Die Mitglieder der Homepage-AG

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