Schulordnung
Die Schulordnung kann auch als PDF-Datei heruntergeladen werden: Schulordnung Juli 2023
Das Schulleben an der Wöhlerschule wird von Lehrer*innen, Schüler*innen sowie Eltern mit dem Ziel gestaltet, dass hier in freundlicher Atmosphäre gearbeitet werden kann.
Alle beteiligten Gruppen sollen deshalb offen ihre Vorstellungen austauschen, auf Anregungen, Wünsche und Probleme der anderen eingehen, eigene Haltungen und eigene Standpunkte überdenken und für die Gemeinschaft Kompromisse schließen.
In diesem Sinne soll auch der Unterricht von Lehrer*innen mit Schüler*innen gemeinsam gestaltet werden. Das erfordert von beiden Seiten Entgegenkommen, gegenseitige Achtung und Toleranz.
Alle, die an der Wöhlerschule arbeiten, sollen sich hier wohl und sicher fühlen können!
Das heißt, dass auf jegliche Gewalt als Mittel zur Lösung von Konflikten verzichtet wird, das heißt, dass vereinbarte Regeln nicht willkürlich verletzt werden und Höflichkeit den Ton untereinander bestimmt. Alle helfen mit, die Schule in ordentlichem Zustand zu erhalten.
Alle Mitglieder der Schulgemeinde sollen den Vorsatz beherzigen, stets den anderen, der Gesellschaft und der natürlichen Umwelt gegenüber einsichtig und verantwortungsbewusst zu handeln.
Die Schulkonferenz hat nach Anhörung der Gesamtkonferenz, der Schülervertretung und des Schulelternbeirats die Präambel und das folgende Regelwerk beschlossen:
Inhalte
- 1 UNTERRICHTSORGANISATION
- 2 VERHALTEN IN DER SCHULE
- 2.1 Verlassen des Schulgrundstücks
- 2.2 Verhalten vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen
- 2.3 Unfälle und Versicherung
- 2.4 Fahrzeuge
- 2.5 Ordnung und Sauberkeit
- 2.6 Fundsachen
- 2.7 Rauchen
- 2.8 Rauschmittel
- 2.9 Regelung für die Nutzung von Mobiltelefonen und sonstigen digitalen Speichermedien und Endgeräten für Schülerinnen und Schüler an der Wöhlerschule
- 3 Gesprächstermine, Informationen, Büchereien
UNTERRICHTSORGANISATION
Allgemeine Regelungen
Unterrichtszeit
Die Unterrichtszeit besteht aus den Unterrichtsstunden und einer Zeit von 15 Minuten vor Beginn der ersten Stunde und nach dem Ende der letzten Stunde.
Uhrzeiten |
Beginn |
Ende |
||
1. Stunde |
von |
08:00 |
bis |
08:45 |
2. Stunde |
von |
08:50 |
bis |
09:35 |
3. Stunde |
von |
09:40 |
bis |
10:25 |
PAUSE |
||||
4. Stunde |
von |
10:55 |
bis |
11:40 |
5. Stunde |
von |
11:45 |
bis |
12:30 |
6. Stunde |
von |
12:35 |
bis |
13:20 |
7. Stunde |
von |
13:20 |
bis |
14:05 |
8. Stunde |
von |
14:05 |
bis |
14:50 |
9. Stunde |
von |
14:50 |
bis |
15:35 |
10. Stunde |
von |
15:40 |
bis |
16:25 |
11. Stunde |
von |
16:30 |
bis |
17:15 |
12. Stunde |
von |
17:15 |
bis |
18:00 |
Die 6. oder 7. Stunde stellt jeweils ein Zeitfenster für die Mittagspause dar.
Außerhalb dieser Zeit ist der Aufenthalt von Schüler*innen auf dem Schulgelände nur mit besonderer Genehmigung möglich.
Bleibt der Fachlehrer oder die Fachlehrerin zu Beginn der Stunde länger als 10 Minuten aus, so meldet die Klasse dies im Sekretariat.
Aufsicht auf Schulwegen
Auf dem Schulweg unterliegen minderjährige Schüler*innen der Aufsicht der Eltern. Auf dem Schulweg gilt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz.
Teilnahme am Unterricht
Alle Schüler*innen sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den pflichtmäßigen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Bei minderjährigen Schüler*innen müssen die Erziehungsberechtigten dafür Sorge tragen.
Verletzungen und Erkrankungen während der Unterrichtszeit
Wenn Schüler*innen während des Vormittags erkranken oder sich verletzen, melden sie sich beim Sanitätsdienst bzw. im Sekretariat. Ein Raumplan mit dem Verzeichnis der Unterrichtsräume der Sanitäter*innen hängt in allen Klassen- und Unterrichtsräumen. Wie verletzte oder erkrankte Schüler*innen behandelt werden und welche weiteren Maßnahmen zu treffen sind (wie die Benachrichtigung der Eltern oder die Begleitung bei einem Rettungs- bzw. Krankentransport zu einem geeigneten Arzt), entscheidet der Sanitätsdienst oder das Sekretariat. Sind die Erziehungsberechtigten während der Unterrichtszeit nicht erreichbar, müssen sie im Sekretariat eine Kontaktadresse hinterlegen. In Fällen leichten Unwohlseins können erkrankte oder leicht verletzte Schüler*innen nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten nach Hause entlassen werden.
Versäumnisse wegen Krankheit
Unterrichtsversäumnisse wegen Krankheit oder aus anderen zwingenden Gründen müssen der Schule spätestens nach drei Tagen unter Angabe des Grundes schriftlich mitgeteilt werden. Bei meldepflichtigen Krankheiten darf bis zur Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung die Schule nicht besucht werden.
Entschuldigungen per E-Mail bedürfen der schriftlichen Bestätigung wegen möglicher Urkundenfälschung.
Beurlaubungen
Beurlaubungen sollen spätestens eine Woche vor dem gewünschten Termin schriftlich durch die Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schüler*innen von diesen selbst, beantragt werden. Die Beurlaubung kann für eine Unterrichtsstunde durch den/die Fachlehrer*innen, bis zu zwei Tagen durch den/die Klassenlehrer*in bzw. Tutor*in, für mehr als zwei Unterrichtstage durch die Schulleitung gewährt werden. Beurlaubungen für Tage vor und nach den Ferien können nur in Ausnahmefällen und nur aus wichtigem Grund genehmigt werden. Entsprechende Anträge sind spätestens drei Wochen vorher schriftlich über die Klassenleitung an die Schulleitung zu richten.
Unterricht bei großer Hitze
An Tagen, an denen durch hohe Temperaturen im Schulgebäude der Unterricht erheblich beeinträchtigt wird, kann mit folgenden Maßnahmen auf eine besondere Belastungssituation für die Schüler*innen der Sekundarstufe I eingegangen werden:
1. Durchführung alternativer Formen des Unterrichts wie Unterricht an anderen Lernorten oder projektbezogener Unterricht anstelle des Regelunterrichts.
2. Kein Stellen von Hausaufgaben.
3. Beendigung des Unterrichts nach der fünften Stunde.
In den Fällen, in denen Schüler*innen nicht nach dem vorzeitig beendeten Unterricht nach Hause geschickt werden können, sind geeignete Beschäftigungs-, Betreuungs- oder Aufenthaltsmöglichkeiten bis zum Ende der regulären Unterrichtszeit oder Verweildauer an der Schule zur Verfügung zu stellen.
Besondere Regelungen
Religionsunterricht
Die Schüler*innen nehmen in der Regel an dem Religionsunterricht des Bekenntnisses/der Konfession teil, dem sie angehören. Bei der Aufnahme in die Schule müssen die Eltern oder die religionsmündigen Schüler*innen (nach Vollendung des 14. Lebensjahres) schriftlich erklären, wenn das Kind (bzw. die religionsmündigen Schüler*innen selbst) nicht am Religionsunterricht, sondern am Ethikunterricht teilnehmen möchte.
Eine Abmeldung vom bisher besuchten Religionsunterricht ist möglich und bedarf einer schriftlichen Erklärung der Eltern oder der religionsmündigen Schüler*innen. Nach der Abmeldung vom Religionsunterricht wird der Ethikunterricht besucht
Die Schule teilt den Eltern von religionsmündigen, aber noch nicht volljährigen Schülern*innen mit, wenn sich diese vom Religionsunterricht abgemeldet haben.
Die Abmeldung kann nur am Ende eines Schulhalbjahres erfolgen. Eine Rücknahme der Abmeldung ist möglich.
Sportunterricht
Unterrichtsversäumnisse aus Gründen, die nur den Sportunterricht betreffen, müssen spätestens am Tage des Fehlens bei den Sportlehrer*innen schriftlich entschuldigt werden. Dies gilt nicht für Verletzungen oder Erkrankungen, die erst an diesem Unterrichtstag aufgetreten sind. Eine teilweise oder völlige Freistellung von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht bis zu vier Wochen kann bei Vorlage eines ärztlichen Attests genehmigt werden. Den Antrag stellen die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schüler*innen. Tutor*in bzw. Klassenlehrer*in entscheiden darüber nach Rücksprache mit der Sportlehrkraft. Eine Freistellung von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht über vier Wochen hinaus kann nur von der Schulleitung genehmigt werden. Ob in diesem Fall über das ärztliche Attest hinaus ein amtsärztliches Attest erforderlich ist, entscheidet die Schulleitung. Grundsätzlich müssen Schüler*innen, die vom Sport befreit sind, während des Sportunterrichts anwesend sein, da in diesem Unterricht auch Theorieanteile enthalten sind, die benotet werden.
Arbeitsgemeinschaften
Neben dem Pflichtunterricht können Schüler*innen an Arbeitsgemeinschaften teilnehmen, Um stabile Arbeitsgruppen zu gewährleisten, ist die Abmeldung nur zum Ende eines Schulhalbjahres möglich. Sie erfolgt schriftlich, bei Minderjährigen durch die Erziehungsberechtigten.
VERHALTEN IN DER SCHULE
Verlassen des Schulgrundstücks
Den Schüler*innen der Klassenstufen 10-13 ist es freigestellt, sich in Zwischenstunden und in den Pausen außerhalb des Schulgrundstücks aufzuhalten. Schüler*innen der Klassenstufen 5 – 9 dürfen während der Unterrichtszeiten am Vormittag und am Nachmittag das Schulgrundstück grundsätzlich nicht verlassen. Erziehungsberechtigte können in begründeten Einzelfällen einen Antrag bei der Schulleitung stellen, dass ihr Kind das Schulgelände in der Mittagspause nur verlassen darf, um in der nahegelegenen elterlichen Wohnung das Mittagessen einzunehmen. Die Genehmigung der Schulleitung kann aus pädagogischen Gründen versagt bzw. entzogen werden. Schüler*innen, die ohne eine entsprechende Genehmigung das Schulgelände oder ihren Schulweg verlassen, entziehen sich der Aufsichtspflicht der Schule bzw. der Eltern und müssen mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Schüler*innen, die das Schulgelände oder den Schulweg zu und von der Wohnung bzw. zu und von der Betreuung verlassen, kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht.
Verhalten vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen
Vor dem Unterricht halten sich die Schüler*innen auf dem Schulhof im Bereich der „Insel“ auf, bei Regenwetter oder Temperaturen unter -5° Celsius auch unter den Überdachungen im Sichtbereich der Aufsicht. In den Pausen dürfen die Schüler*innen auch die Zwischenhöfe zwischen dem 1. und 2. sowie 2. und 3. Trakt nutzen. Ein Aufenthalt in den Treppenhäusern ist nicht erlaubt.
In den kleinen Pausen können die Schüler*innen in den Unterrichtsräumen bleiben. In den großen Pausen verlassen alle Schüler*innen die Gebäude. Die Räume werden abgeschlossen.
Sowohl in den Unterrichtsräumen wie auf dem Schulhof ist darauf zu achten, dass andere Schüler*innen nicht durch unbedachte oder mutwillige Handlungen verletzt werden. Das betrifft vor allem das Werfen von Schneebällen, Kastanien und anderen Gegenständen, das grundsätzlich untersagt ist.
- Ballspiele auf dem Schulhof sind nur rücksichtsvoll und mit sog. Softbällen erlaubt.
- Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen ist streng untersagt.
Unfälle und Versicherung
Schüler*innen sind auf dem Schulweg, dem Schulgelände und bei allen schulischen Veranstaltungen unfallversichert. Soll die Unfallversicherung in Anspruch genommen werden, muss ein Arzt aufgesucht und der Unfall im Sekretariat aufgenommen werden.
Auch Schülereigentum ist in beschränktem Umfang versichert, Versicherungsleistungen können jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. Informationen dazu sind im Sekretariat erhältlich. Grundsätzlich nicht versichert sind Handys und andere elektronische Geräte.
Fahrzeuge
Auf dem Schulhof dürfen Fahrzeuge aller Art nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Schulleitung bewegt oder abgestellt werden. Motorisierte Zweiräder sind mit abgestelltem Motor zu schieben. Autos dürfen in der Feuerwehrzufahrt und auf dem Gehweg nicht geparkt werden. Fahrräder und Mofas können auf dem Fahrradhof oder innerhalb der dafür gezeichneten Abschnitte abgestellt werden.
Ordnung und Sauberkeit
Alle sind für die Sauberkeit in den Räumen, Gängen und Höfen mitverantwortlich. Dazu gehört, keine Abfälle auf den Boden zu werfen, nichts liegen zu lassen, Wände und Möbel pfleglich zu behandeln und nicht zu beschmieren. Alle Schäden, die in den Räumen oder sonst in den Gebäuden entdeckt werden sind im Sekretariat in das Schadensbuch einzutragen.
Beschädigen Schüler*innen mutwillig oder grob fahrlässig Schuleigentum, haften ihre Erziehungsberechtigten bzw. sie selbst, wenn sie volljährig sind. Entsprechend werden Kosten, die durch mutwillige Beschädigungen aller Art entstehen, den Eltern bzw. den Schüler*innen in Rechnung gestellt. In jeder Klasse wird ein regelmäßig wechselnder Ordnungsdienst benannt. Er sorgt dafür, dass der benutzte Raum sauber verlassen wird, die Stühle hochgestellt, die Fenster geschlossen und die Rollos hochgezogen sind. Im wöchentlichen Wechsel wird auf dem Schulhof jeweils von einer Klasse der Abfall gesammelt (Hofdienst). Die 9. Klassen sorgen für Sauberkeit im Bereich der Container und der Sporthallen, die Tutorengruppen der Oberstufe kümmern sich um den Bereich vor dem Hauptgebäude und der gegenüberliegenden Kirche.
Fundsachen
Fundsachen werden im Fundsachenschrank (EG, 1. Trakt) deponiert bzw. dort abgeholt. Sie werden bis jeweils vor den Ferien dort gelagert. Alle nicht abgeholten Fundsachen werden dann jeweils in den Ferien caritativen Einrichtungen zur Verfügung gestellt.
Rauchen
Das Rauchen ist auf dem Schulgelände untersagt. Ebenso ist das Rauchen von elektronischen Zigaretten und E-Shishas sowie das Mitbringen und der Handel damit auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
Rauschmittel
Das Mitbringen, der Genuss, sowie der Handel von Alkohol und anderen Rauschmitteln ist verboten.
Regelung für die Nutzung von Mobiltelefonen und sonstigen digitalen Speichermedien und Endgeräten für Schülerinnen und Schüler an der Wöhlerschule
Nutzung digitaler Endgeräte im Unterricht
In Abhängigkeit der jeweiligen Stufe gilt Folgendes:
Unterstufe (Jahrgänge 5 -7)
Die Nutzung mitgebrachter privater digitaler Endgeräte (insbesondere Smartphones, Tablets und Smart-Watches) im Unterricht ist in der Unterstufe nicht vorgesehen.
Mittelstufe (Jahrgänge 8-10)
Schüler*innen der Mittelstufe ist die Nutzung digitaler Endgeräte (insbesondere Smartphones, Tablets und Smart-Watches) im Unterricht grundsätzlich nicht gestattet. Die jeweiligen Fachlehrer*innen können nach pädagogischem Ermessen von dieser Regelung abweichen.
Gymnasiale Oberstufe (Jahrgänge 11-13)
Den Schüler*innen der Sekundarstufe II (Oberstufe) ist die Nutzung von digitalen Endgeräten (insbesondere Smartphones, Tablets und Smart-Watches), die primär der Dokumentation dienen, in unterrichtlichen Kontexten im Offline-Betrieb grundsätzlich erlaubt.
Die jeweiligen Fachlehrer*innen können im Einzelfall nach pädagogischem Ermessen auch die Nutzung von Online-Funktionen erlauben, sofern diese im Zusammenhang mit unterrichtlichen Kontexten stehen oder die Nutzung dieser Geräte grundsätzlich oder in einzelnen Phasen sowohl im Online- als auch im Offline-Betrieb untersagen.
Für alle Stufen gilt:
1. Die Lehrkraft entscheidet eigenverantwortlich und nach pädagogischem Ermessen über den Einsatz digitaler Endgeräte in ihrem Unterricht.
2.Der Unterricht ist so zu gestalten, dass allen Lernenden die vollumfängliche Teilnahme am Unterricht auch ohne privates mobiles Endgerät möglich ist.
3.Die Nutzung des privaten Datenvolumens oder kostenpflichtiger Apps darf von Fachlehrer*innen nicht eingefordert werden. Bei Ausnahmen muss das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorab eingeholt werden.
4.Mit der Nutzung des digitalen Endgeräts (insbesondere, Smartphones, Tablets und Smart-Watches) erklären sich die Lernenden bereit, dass die Lehrkräfte kontrollieren können, dass sich das Gerät im Offlinemodus befindet und die Datei-Sharing-Funktionen nicht benutzt werden. Bei Verstößen wird es analog zur Regelung für die Nutzung digitaler Endgeräte außerhalb des Unterrichts eingehalten.
5.Die missbräuchliche Nutzung, insbesondere zu Täuschungszwecken und Betrugsversuchen, zum Erstellen oder Verbreiten von Filmen, Bildern, und Audioaufnahmen oder zum Abspielen jeglicher Inhalte, sowie zu Zwecken, die nach den Regelungen des Jugendschutzes verboten sind, ist nicht erlaubt. Wenn der konkrete Verdacht besteht, dass durch ein digitales Endgerät Persönlichkeitsrechte verletzt wurden (z.B. durch das Anfertigen von Unterrichtsmitschnitten oder Anfertigen von Fotos) oder sich auf einem digitalen Endgerät strafbare Inhalte befinden (z.B. pornografische, rassistische und antisemitische), muss mit Ordnungsmaßnahmen durch die Schule und einer Anzeige bei der Polizei gerechnet werden.
Nutzung digitaler Endgeräte außerhalb des Unterrichts
1. Sekundarstufe 1 – Jahrgänge 5-9
Die Nutzung eines digitalen Endgerätes muss vorab von der anwesenden Lehrkraft erlaubt werden.
Bei Missachtung wird das digitale Endgerät eingezogen.
2. Sekundarstufe 2 und Jahrgang 10
Die Nutzung von digitalen Endgeräten über den ganzen Unterrichtstag auf
dem gesamten Schulgelände ist zum eigenverantwortlichen Arbeiten erlaubt, insbesondere in den Freistunden.
Digitale Endgeräte sind in der Schule Arbeitsgeräte. Bei Missachtung wird das digitale Endgerät eingezogen.
Oberstufenschüler*innen und Schüler*innen des Jahrgangs 10 sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst.
Für alle Stufen gilt:
In der großen Pause bleiben alle digitalen Endgeräte (alle Stufen von 5 – 13) auf dem Schulgelände aus. Die Pause soll zum Reden, Sich-Bewegen, Essen und Spielen genutzt werden.
Was passiert bei Regelverletzungen
• Das digitale Endgerät wird eingezogen.
• Schüler*innen der Oberstufe holen ihr Gerät selbst ab (frühestens ab 13.20 Uhr).
• Schüler*innen der Sek I brauchen einen schriftlichen Nachweis mit Elternunterschrift, dass die Eltern vom Verstoß ihres Kindes gegen die Schulordnung Kenntnis genommen haben. Dies kann als Ausdruck oder als Anhang einer Mail an die Sekretariatsadresse vorgelegt werden. Der Vordruck kann von der Homepage geladen werden. Die Abholung kann ab 13.20 Uhr erfolgen.
• Bei Abholung der Geräte müssen sich die Schüler*innen in eine Liste im Sekretariat eintragen. Dadurch wird wiederholtes Fehlverhalten dokumentiert.
Bei groben Verstößen (unangemessene Inhalte, Verletzung des Bildrechts etc.) wird es, wie bisher, Klassen- und Kurskonferenzen geben.
•Testphase: ein Schulhalbjahr (Ende der Osterferien 2023 bis Beginn Herbstferien 2023)
Gesprächstermine, Informationen, Büchereien
Sekretariat
Das Sekretariat ist montags bis donnerstags von 7.30 bis 14.30 Uhr, freitags von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet.
Eltern- und Schülergespräche
Die Lehrer*innen stehen für Eltern und Schüler*innen für Gespräche nach Vereinbarung zur Verfügung. Im Einverständnis mit dem/der Fachlehrer*in können Eltern Unterrichtstunden besuchen.
Schülerkartei
Änderungen der Anschrift und insbesondere der Telefonnummern müssen der Schule umgehend schriftlich mitgeteilt werden. Dies gilt auch für andere wichtige Informationen wie z.B. Sorgerechtsänderungen.
Lernmittelbücherei
Schulbücher können nicht jedes Jahr neu angeschafft und müssen deshalb besonders pfleglich behandelt werden. Sie sind mit einem Schutzumschlag zu versehen und gegebenenfalls zu reparieren. Regelungen über Ausleihe und Rückgabe werden von Fachlehrer*innen bekannt gegeben. Wer ein Buch beschädigt oder verloren hat, muss es ersetzen.
Schülerarbeitsbücherei
Zu den auf dem Aufsichtsplan angegebenen Zeiten steht die Arbeitsbücherei (Raum 104) allen Schüler*innen offen. Sie können sich während der Öffnungszeiten in der Bücherei aufhalten, dort arbeiten und aus dem Bestand Bücher ausleihen. Damit in der Bücherei ungestört gearbeitet werden kann, herrscht absolutes Ruhegebot. Die vorhandenen Computer dürfen ausschließlich für schulische Zwecke genutzt werden. Verstöße gegen diese Regelung haben Ordnungsmaßnahmen zur Folge.
Schwarzes Brett
Veröffentlichungen auf dem Schulgelände bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung. Für die Mitteilungen am Schwarzen Brett der SV sind die Schulsprecher*innen verantwortlich. Sind Aushänge nicht von der Schulleitung bzw. der Schulsprecher*innen abgezeichnet, werden sie entfernt.
Schulprogramm
Das Schulprogramm (aktueller Stand 2015/16) kann als PDF-Datei heruntergeladen werden: Schulprogramm_2015-16